Arbeitsmedizin

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet einen Betriebsarzt zu bestellen, der die Mitarbeiter beim Arbeits- und Gesundheitsschutz berät und unterstützt. Der Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen sind durch den Betriebsarzt zu beraten.

Gerne übernimmt unsere arbeitsmedizinische Praxis die arbeitsmedizinischen Betreuungsaufgaben als überbetrieblicher Dienst auch für Ihr Unternehmen.

Unser arbeitsmedizinisches Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:

  • arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV-V2 / VSG 1.2
    als überbetrieblicher Dienst
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement
  • Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • alle Feuerwehruntersuchungen
  • alle Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung nach FeV, Anlage 5, Nr. 2 sowie §§10, 11, 13 & 14 FeV

Kontakt für Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung:

Arbeitsschutzzentrum in Thüringen
Ärztehaus Arbeitsmedizin
Altengottern
Hauptstraße 71
99991 Unstrut-Hainich
Tel.: 036022 / 18 800
Fax: 036022 / 18 80 24
Email: info@arbeitsschutzzentrum.de


Ein Formular für ein unverbindliches Angebot können Sie sich hier als PDF downloaden und uns ausgefüllt per Fax, Brief oder Mail zusenden.

Download Angebotsformular für sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung


Unsere modernen Praxisräume in Altengottern sind für jedes arbeitsmedizinische Problem gerüstet.